
Landkreis Konstanz fördert Kulturprojekte
LANDKREIS KONSTANZ – Zweimal im Jahr vergibt der Landkreis projektbezogene Förderzuschüsse, um die Vielfalt und Dynamik des öffentlichen Kulturlebens zu stärken. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäologie und Jugendbildung. In der laufenden Antragsfrist können noch bis Sonntag, 12. Juli 2026, Anträge auf Kleinförderung eingereicht werden.
Die Förderung gilt für Projekte im laufenden Jahr sowie für Vorhaben in den ersten Monaten des kommenden Jahres. Antragsberechtigt sind Gemeindeverwaltungen, gemeinnützige Vereine und Institutionen. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Gefördert werden insbesondere Initiativen, die das Kulturleben im ländlichen Raum bereichern und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land stärken. Ebenfalls im Fokus stehen Projekte, die das kulturelle Angebot für Jugendliche erweitern.
Voraussetzung ist, dass ein Projekt klar über die einzelne Gemeinde hinausweist. Es muss den ganzen Landkreis oder zumindest einen größeren Teil davon in den Blick nehmen.
Insbesondere Vereine sind eingeladen, sich mit konkreten Projektideen zu bewerben. Möglich sind klassische Formate wie Kunstprojekte, Konzerte, Ausstellungen oder Publikationen. Auch neue, innovative Vorhaben und Vermittlungsformate können gefördert werden.
Die Förderrichtlinien mit Informationen zum Antragsverfahren stehen unter www.LRAKN.de/kulturfoerderung. Anträge können bis 12. Juli 2026 beim Amt für Geschichte und Kultur per Mail an Kreisarchiv@LRAKN.de eingereicht werden.
