
Landkreis fördert Einstieg in die berufliche Betreuung
LANDKREIS KONSTANZ – Fast 3600 Menschen im Landkreis Konstanz benötigen eine gesetzliche Betreuung. In vielen Fällen übernehmen Berufsbetreuende diese Aufgabe. Die Betreuungsbehörde fördert engagierte Personen, die selbstständig in die berufliche Betreuung einsteigen wollen.
Berufsbetreuende vertreten Menschen rechtlich, die wegen einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder Demenz ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln können. Welche Aufgaben sie übernehmen, bestimmt das jeweils zuständige Amtsgericht. Im Mittelpunkt stehen dabei immer das Wohl und die Wünsche der betroffenen Menschen.
Wer als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer arbeiten möchte, hat vor Beginn der Tätigkeit in der Regel einen Sachkundelehrgang zu absolvieren. Ausgenommen sind Volljuristinnen und Volljuristen sowie Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Sozialpädagogik und Soziale Arbeit. Der Landkreis Konstanz übernimmt die Kosten des Lehrgangs über einen Darlehensvertrag. Die Rückzahlung entfällt bei einer längerfristigen Tätigkeit stufenweise und nach vier Jahren vollständig. Durch die Förderung werden die finanziellen Hürden beim Einstieg deutlich gesenkt.
Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken oder geistig und seelisch behinderten Menschen. Die tägliche Berufspraxis verlangt zudem rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, besonders im Sozial- und Betreuungsrecht. Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen.
Das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuende erfolgt in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Betreuungsgericht. Weitere Informationen gibt es bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Konstanz unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde, per E-Mail an Betreuung@LRAKN.de oder telefonisch unter +49 7531 800-2622.
