Eignergemeinschaften

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Boot auf eine Eignergemeinschaft zuzulassen, d.h. in der Zulassungsurkunde werden zwei oder mehr Personen als Eigner gemeinsam eingetragen (ab drei Eignern ist die Ausweisung auf der Zulassungsurkunde wegen Platzproblemen nicht mehr möglich).

Hierzu ist die Stellung eines formlosen, schriftlichen Antrags erforderlich, der die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum und -Ort) aller Eigner, Unterschriften aller Eigner und die Reihenfolge der einzutragenen Eigner enthält (Erst-, Zweit- oder Dritteigner).

Eine solche Eignergemeinschaft kann auch nachträglich beantragt werden, wenn der bisher in der Urkunde eingetragene Eigner schriftlich bestätigt, dass er mit der Aufnahme zusätzlicher Eigner einverstanden ist.

Eignerstreichungen sowie Umschreibungen können bei Eignergemeinschaften nur dann vollzogen werden, wenn alle Eigner den Antrag sowie den Kaufvertrag unterzeichnet haben.

Bitte reichen Sie in allen Fällen, wenn vorhanden, die Zulassungsurkunde mit dem Antrag ein (Zulassung muss Gültigkeit haben).

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