
Unterbringung
Der Landkreis ist zuständig für die vorläufige Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge, die ihm monatlich aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) zugewiesen werden. Das Referat Unterbringung kümmert sich um deren Unterbringung in Gemeinschafts- und Notunterkünften. Zu unseren Aufgabenbereichen gehören außerdem:
- Unterbringung der Flüchtlinge in den Unterkünften des Landkreises
- Betreibung der Unterkünfte des Landkreises
- Ansprechperson für die Heimbewohner/innen und Nachbarn
- Umverlegungen innerhalb der Unterkünfte des Landkreises
- Sonderauszugsgenehmigungen
Nach Abschluss des Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten dürfen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und können in die sogenannte Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden ziehen. Die Organisation der Anschlussunterbringung, einschließlich der Abwicklung des Aus- und Umzug, wird ebenfalls durch uns koordiniert.
Das Ziel ist stets, die Unterbringung jedes Flüchtlings so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.
In den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises sind Heimleiterinnen und Heimleiter, Verwaltungskräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Hauspresonal tätig. Sie sind direkte Ansprechpersonen für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
Referatsleitung
Kathrin Frick
T. +49 7531 800-1159
F. +49 7531 8008-1159
Kathrin.Frick@LRAKN.de
Servicezeiten
Das Referat Leistungsgewährung ist mittwochs geschlossen.