Anschlussunterbringung

Die gesamte Organisation der Anschlussunterbringung samt Absprachen mit den Kommunen, Abwicklung des Aus- und Umzugs der Asylsuchenden, werden durch die soganennante Anschlussunterbringung koordiniert. Hierbei wird immer versucht, eine sozialverträgliche Verlegung der Asylsuchenden in die Anschluss-
unterbringung zu berücksichtigen. Das Ziel ist stets, die Unterbringung jeder geflüchteten Person so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Unsere Aufgabenbereiche

  • Planung Anschlussunterbringung
  • Beratung der Städte und Gemeinden bzgl. Anschlussunterbringung
  • Prüfung und Bestandsaufnahme der Personen für die Anschlussunterbringung
  • Bearbeitung Wohnheimgebühren für anerkannte Geflüchtete
  • Organisation der Informationen auf Integration | Landkreis Konstanz

Ablauf der Anschlussunterbringung

Nach Abschluss des Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten dürfen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und können in die sogenannte Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden ziehen.

In den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises sind Heimleiterinnen und Heimleiter, Verwaltungskräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Hauspersonal tätig. Sie sind direkte Ansprechpersonen für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. + 49 7531 800-1159
F. +49 7531 8008-1159
Amt-fuer-Migration-und-Integration@LRAKN.de

Allgemeine Servicezeiten

Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Di. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr