Soziales Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht hat das Ziel, Menschen zu unterstützen, die durch ein schädigendes Ereignis einen dauerhaften Gesundheitsschaden erlitten haben.

Zu den Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch SGB XIV gehören zum Beispiel Entschädigungszahlungen sowie (Geld-)leistungen zur Krankenbehandlung, Leistungen in einer Traumaambulanz oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Die Verfahren sind kostenfrei.

Leistungsberechtigte Personengruppen

  • Gewaltopfer (physischer oder psychischer Gewalt)
  • Geschädigte von Schutzimpfungen
  • Zivildienstgeschädigte
  • Opfer von Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege
  • Häftlinge und Verfolgte in der DDR
  • Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende von Geschädigten

Antrag online stellen

Über das Service-Portal Baden-Württemberg können Sie den Antrag Entschädigung für Opfer von Gewalttaten online stellen.

Antrag per E-Mail oder Post

Unter weitere Informationen finden Sie die Anträge, die Sie per E-Mail oder Post stellen können.

Bearbeitungsstand online einsehen

Der Bearbeitungsstand von Erst- und Änderungsanträgen, die ab dem 1. Mai 2025 gestellt wurden,
können über das Antragstracking eingesehen werden. Für die Nutzung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geschäftszeichen (ohne Sonderzeichen)
  • Bestätigung der Datenschutzerklärung

Weitere Informationen

Anträge

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Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
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