Soziales Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht hat das Ziel, Menschen zu unterstützen, die durch ein Ereignis einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für den der Staat einzustehen hat.

Am 01. Januar 2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten. Die Bündelung der Regelungen im neuen Sozialgesetzbuch ermöglicht es den Betroffenen, leichter mögliche Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen. Bislang war das Entschädigungsrecht vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie in weiteren Nebengesetzen geregelt.

Zu den Leistungen nach dem SGB XIV gehören zum Beispiel Entschädigungszahlungen sowie medizinische Versorgung und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit.
Die Verfahren sind kostenfrei.

Leistungsberechtigte Personengruppen sind:

  • Gewaltopfer (physischer oder psychischer Gewalt)
  • Geschädigte von Schutzimpfungen
  • Zivildienstgeschädigte
  • Opfer von Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege
  • Häftlinge und Verfolgte in der DDR

Bearbeitungsstand online einsehen

Der Bearbeitungsstand von Erst- und Änderungsanträgen, die ab dem 1. Mai 2025 gestellt wurden,
können über das Antragstracking eingesehen werden. Für die Nutzung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geschäftszeichen (ohne Sonderzeichen)
  • Bestätigung der Datenschutzerklärung

Neben den Geschädigten haben auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende von Geschädigten Anspruch auf Leistungen.

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Anträge

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Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
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