Gesund beginnt im Mund

Zahnärztin beugt sich über Jungen, der mit geöffnetem Mund auf dem Behandlungsstuhl liegt.
Foto:pixabay

Karies ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter! Um diese zu verhindern oder rechtzeitig zu erkennen, fördern die Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in unserem Landkreis Konstanz (AGJZ Konstanz) und das Gesundheitsamt die Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Aktuell

Für die Grundschulen bieten wir eine Broschüre zur Förderung der Zahngesundheit und der Hygieneerziehung an. In dieser Broschüre sind Vorlagen zusammengestellt, die je nach Klassenstufe individuell genutzt und bearbeitet werden können. Diese finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege

Alle Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege sind kostenlos und werden vorrangig in Gruppen durchgeführt (Gruppenprophylaxe).

Ilustrationsgrafik mit vier griechischen Säulen und einem drüberligenden Zahn.
Bild: Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Kreis Konstanz

Fachfrauen der AGJZ

Die Fachfrauen der AGJZ kommen regelmäßig in die Kindertageseinrichtungen und Schulen, um mit den Kindern das korrekte Zähneputzen zu üben, über zahngesunde Ernährung aufzuklären und beraten Eltern, z.B. in Geburtsvorbereitungskursen, Eltern-Cafés und an Elternabenden, ebenso in den PEKiP- Gruppen und Krippeninformationsabenden.

Patenzahnärzte

Die Patenzahnärzte besuchen die Kindergärten und führen die Kinder behutsam an eine regelmäßige Kontrolle der Zähne heran. Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über das Untersuchungsergebnis ihrer Kinder. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schulzahnärztin des Gesundheitsamts

Die Schulzahnärztin des Gesundheitsamts besucht alle Einschulungskinder im ersten oder zweiten Schuljahr, alle Kinder in sonderpädagogischen Einrichtungen, jährlich Klassen oder Gruppen, in denen es Hinweise auf ein höheres Kariesprofil gibt sowie stichprobenartig auch höhere Klassenstufen im Landkreis Konstanz. Sie klärt die Kinder über den Zahnwechsel, die Bedeutung der Zahnpflege und der Ernährung in diesem Zusammenhang auf und untersucht die Kinder anschließend. Die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist Pflicht.

Erziehungsberechtigte

Alle Erziehungsberechtigten erhalten ein Untersuchungsergebnis des Kindes in Briefform. So können sie bei einem beratungs- bzw. behandlungsbedürftigen Befund zeitnah bei einem Zahnarzt ihrer Wahl eine Untersuchung und ggf. eine Behandlung durchführen lassen. Die Ergebnisse der schulzahnärztichen Untersuchung werden anonymisiert mittels EDV statistisch aufbereitet, um ggf. gezielt weitere Maßnahmen zu ergreifen, welche die Mund- und Zahngesundheit verbessern.

Informationsblätter für Eltern

Rechtsgrundlage der Untersuchungen der Kinder ist: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, (Gesundheitsdienstgesetz, ÖGDG-BW), § 8 Kinder- und Jugend-, Zahngesundheit, Verordnungsermächtigung und das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) § 91 Schulgesundheitspflege.

Zahnprophylaxe zu Hause

  • Versuchen Sie, sich und Ihre Kinder bewusst zu ernähren, setzen Sie zuckerhaltige Getränke und Speisen nur sparsam ein
  • Putzen Sie und ihre Kinder regelmäßig die Zähne nach dem Essen
  • Verwenden Sie Zahnbürste, Zahnpaste und Zahnseide
  • Besuchen Sie regelmäßig den Zahnarzt (Vorsorgeuntersuchen werde von der Krankenkasse bezahlt):
    0. – 6. Lebensjahr: 1 Zahnarztbesuch pro Jahr  
    6. – 18. Lebensjahr: 2 Zahnarztbesuche pro Jahr
  • Nehmen Sie an den für Ihr Kind abgestimmten Vorsorgemaßnahmen (Individualprophylaxe) des Zahnarztes teil
  • Lassen Sie sich über Fluoridierungsmaßnahmen aufklären.

Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt zu den 4 Säulen der Zahngesundheit: Ernährung, altersgerechte Zahnpflege, Vorsorge und Fluoridierung beraten!

Plakatkampagne zur Zahngesundheit

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2671
F. +49 7531 800-2688
Gesundheitsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr