
Gesund beginnt im Mund
Karies ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter! Um diese zu verhindern oder rechtzeitig zu erkennen, fördern die Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in unserem Landkreis Konstanz (AGJZ Konstanz) und das Gesundheitsamt die Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen.
Aktuell
Für die Grundschulen bieten wir eine Broschüre zur Förderung der Zahngesundheit und der Hygieneerziehung an. In dieser Broschüre sind Vorlagen zusammengestellt, die je nach Klassenstufe individuell genutzt und bearbeitet werden können. Diese finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege
Alle Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege sind kostenlos und werden vorrangig in Gruppen durchgeführt (Gruppenprophylaxe).
Fachfrauen der AGJZ
Die Fachfrauen der AGJZ kommen regelmäßig in die Kindertageseinrichtungen und Schulen, um mit den Kindern das korrekte Zähneputzen zu üben, über zahngesunde Ernährung aufzuklären und beraten Eltern, z.B. in Geburtsvorbereitungskursen, Eltern-Cafés und an Elternabenden, ebenso in den PEKiP- Gruppen und Krippeninformationsabenden.
Patenzahnärzte
Schulzahnärztin des Gesundheitsamts
Die Schulzahnärztin des Gesundheitsamts besucht alle Einschulungskinder im ersten oder zweiten Schuljahr, alle Kinder in sonderpädagogischen Einrichtungen, jährlich Klassen oder Gruppen, in denen es Hinweise auf ein höheres Kariesprofil gibt sowie stichprobenartig auch höhere Klassenstufen im Landkreis Konstanz. Sie klärt die Kinder über den Zahnwechsel, die Bedeutung der Zahnpflege und der Ernährung in diesem Zusammenhang auf und untersucht die Kinder anschließend. Die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist Pflicht.
Erziehungsberechtigte
Alle Erziehungsberechtigten erhalten ein Untersuchungsergebnis des Kindes in Briefform. So können sie bei einem beratungs- bzw. behandlungsbedürftigen Befund zeitnah bei einem Zahnarzt ihrer Wahl eine Untersuchung und ggf. eine Behandlung durchführen lassen. Die Ergebnisse der schulzahnärztichen Untersuchung werden anonymisiert mittels EDV statistisch aufbereitet, um ggf. gezielt weitere Maßnahmen zu ergreifen, welche die Mund- und Zahngesundheit verbessern.
Informationsblätter für Eltern
Rechtsgrundlage der Untersuchungen der Kinder ist: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, (Gesundheitsdienstgesetz, ÖGDG-BW), § 8 Kinder- und Jugend-, Zahngesundheit, Verordnungsermächtigung und das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) § 91 Schulgesundheitspflege.
Zahnprophylaxe zu Hause
- Versuchen Sie, sich und Ihre Kinder bewusst zu ernähren, setzen Sie zuckerhaltige Getränke und Speisen nur sparsam ein
- Putzen Sie und ihre Kinder regelmäßig die Zähne nach dem Essen
- Verwenden Sie Zahnbürste, Zahnpaste und Zahnseide
- Besuchen Sie regelmäßig den Zahnarzt (Vorsorgeuntersuchen werde von der Krankenkasse bezahlt):
0. – 6. Lebensjahr: 1 Zahnarztbesuch pro Jahr
6. – 18. Lebensjahr: 2 Zahnarztbesuche pro Jahr - Nehmen Sie an den für Ihr Kind abgestimmten Vorsorgemaßnahmen (Individualprophylaxe) des Zahnarztes teil
- Lassen Sie sich über Fluoridierungsmaßnahmen aufklären.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt zu den 4 Säulen der Zahngesundheit: Ernährung, altersgerechte Zahnpflege, Vorsorge und Fluoridierung beraten!
Plakatkampagne zur Zahngesundheit
Weitere Informationen
- Zahngesundheitsbericht Schuljahr 2022/23 (PDF / 771 KB)
- Zahngesundheitsbericht Schuljahr 2021/22 (PDF / 758 KB)
- Aufklärungsposter Grundschule (PDF / 1,5 MB)
- Aufklärungsposter weiterführenden Schulen (PDF / 810 KB)
- Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V
- Information der Bundeszahnärztekammer zur Kinder- und Jugendzahnmedizin
- Broschüre Zähneputzen Handhygiene (PDF / 966 KB)
- Gesund-ins-Leben: Handlungsempfehlungen bezüglich Fluoridierung
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2671
F. +49 7531 800-2688
Gesundheitsamt@LRAKN.de