Amtliche Bekanntmachungen

Hinweis für die öffentliche Bekanntmachung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) oder von aufgrund der Landkreisordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der nachfolgenden Satzungen wird nach § 3 Abs. 4 LKrO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der betreffenden Satzung gegenüber dem Landkreis Konstanz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der betreffenden Satzung verletzt worden sind.

Zu den Ausschreibungen

Meldung vom 22. November 2019

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 19. Juni 1987 (GBl.S.289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221, 222) und §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206, 207) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Kreistag des Landkreises Konstanz am 21. Oktober 2019 folgende Gebührensatzung beschlossen: