
Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis für die öffentliche Bekanntmachung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) oder von aufgrund der Landkreisordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der nachfolgenden Satzungen wird nach § 3 Abs. 4 LKrO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der betreffenden Satzung gegenüber dem Landkreis Konstanz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der betreffenden Satzung verletzt worden sind.
Meldung vom 12. Dezember 2023
Allgemeinverfügung: Abstufung einer Teilstrecke der K 6163 zu einer Gemeindestraße
Meldung vom 14. August 2023
Jagdbehörde: Amtliche Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung - Angliederung Mühlhaldenhof
Meldung vom 22. November 2019
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs
Meldung vom 22. November 2019