
Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Marius Sailer Biogas und Nahwärme beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung der installierten Leistung der bestehenden Biogasanlage durch Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes im bestehenden BHKW-Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3206 der Gemarkung Binningen in 78247 Hilzingen. Im Verfahren wurde anlässlich einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
(Erstellt am 25. September 2026)