Naturdenkmale

Naturdenkmale sind kleinräumige bzw. kleinflächige Strukturen, die sich insbesondere aufgrund ihrer ökologischen Qualitäten aus ihrer Umgebung herausheben. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg gibt dem Landratsamt die Möglichkeit, Gebiete mit einer Fläche bis zu fünf Hektar (FND) oder Einzelbildungen der Natur (Naturgebilde) durch Rechtsverordnung zu Naturdenkmalen zu erklären. Ihr normativer Schutzstatus entspricht in etwa dem eines Naturschutzgebietes. Im Vordergrund stehen der Schutz und die Erhaltung aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen. Des Weiteren geht es um die Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen wegen deren Eigenart oder Seltenheit.

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