Grünschnitt gehört nicht in den Wald - wenn Gartenabfälle zum Naturschutzproblem werden

Heckenabschnitte wie diese finden sich immer wieder entlang von Waldwegen. Hier haben sie allerdings nichts zu suchen und gehören ordnungsgemäß entsorgt. Bildnachweis: Kreisforstamt

Ein Sack Rasenschnitt, ein Haufen Heckenschnitt oder die Reste einer Gartenpflanze – für viele Gartenbesitzer erscheint es zunächst naheliegend, solche organischen Abfälle am Waldrand oder im Wald abzulagern.

Schließlich handelt es sich um „natürliches“ Material, das sich mit der Zeit zersetzt. Aus ökologischer Sicht ist diese Vorstellung jedoch problematisch: Was im Garten Abfall ist, gehört nicht automatisch zum natürlichen Stoffkreislauf des Waldes.

Illegale Ablagerungen von Grünschnitt sind deshalb nicht nur ein Problem der Sauberkeit oder des Abfallrechts. Sie können den Standort verändern, die natürliche Vegetation beeinflussen und zur Ausbreitung gebietsfremder Pflanzen beitragen. Besonders empfindlich sind Waldränder, lichte Waldstrukturen und angrenzende naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume.


Der Wald hat seinen eigenen Nährstoffhaushalt

Waldökosysteme sind an die jeweiligen Standortbedingungen angepasst. Gestein, Boden, Wasserhaushalt, Klima und die natürliche Vegetation bestimmen gemeinsam, welche Pflanzenarten an einem Standort vorkommen und wie der Nährstoffkreislauf funktioniert.

Mit Gartenabfällen werden dagegen Nährstoffe von einem Standort an einen anderen verlagert. Besonders Rasenschnitt, Laub- und Heckenschnitt oder Pflanzenreste können lokal zu einer deutlichen Anreicherung organischer Substanz und Nährstoffen führen. Wird regelmäßig Material an derselben Stelle abgelagert, entsteht dort ein Standort, der sich von seiner Umgebung deutlich unterscheidet und die natürliche Vegetationszusammensetzung verändert.


Vom Garten in den Wald – wenn Pflanzenabfälle zu Ausbreitungsquellen werden

Besonders problematisch ist Grünschnitt, wenn darin Samen, Wurzeln oder andere regenerationsfähige Pflanzenteile enthalten sind. Gartenpflanzen stammen teilweise aus Regionen, in denen sie unter ganz anderen klimatischen und ökologischen Bedingungen vorkommen. Untersuchungen zu illegalen Grüngutablagerungen zeigen, dass solche Ablagerungsstellen tatsächlich Ausgangspunkte für die Ausbreitung gebietsfremder Pflanzen sein können. Insbesondere Pflanzen, die sich vegetativ über Wurzel- oder Sprossteile vermehren, können aus scheinbar abgestorbenem Gartenmaterial wieder austreiben. Hinzu kommen Samen, die über den Wind oder Tiere weiterverbreitet werden können.

Das bedeutet nicht, dass jede Gartenpflanze automatisch eine Gefahr für die heimische Vegetation darstellt. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn sich gebietsfremde Arten in der freien Landschaft dauerhaft etablieren und dort konkurrenzstarke Bestände bilden.

Damit kann aus einem einzelnen Gartenabfallhaufen eine dauerhafte Ausbreitungsquelle werden.


Besonders wertvoll – und besonders empfindlich: der Waldrand

Eine besondere Rolle spielen Ablagerungen am Waldrand. Waldränder sind keine bloße Grenze zwischen Wald und Siedlung, sondern eigenständige, ökologisch besonders vielfältige Lebensräume. Auf kleinem Raum treffen unterschiedliche Licht-, Feuchte- und Temperaturbedingungen aufeinander. Sträucher, Krautvegetation, Bäume, Alt- und Totholz sowie angrenzende Offenlandstrukturen schaffen zahlreiche Nischen für Pflanzen und Tiere.

Wird dort regelmäßig Grünschnitt abgelagert, kann die vorhandene Vegetation unter den Ablagerungen absterben. Gleichzeitig werden Nährstoffe eingebracht und möglicherweise Gartenpflanzen eingeschleppt. Aus einem strukturreichen Waldrand kann so schrittweise ein von wenigen konkurrenzstarken Pflanzen dominierter Bereich werden.

Besonders problematisch ist dies dort, wo wertvolle oder gesetzlich geschützte Biotope unmittelbar an Wald- und Gartenflächen angrenzen. Für bestimmte Lebensräume, beispielsweise magere oder trockene Standorte, können zusätzliche Nährstoffeinträge eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.


Auch „nur“ Rasenschnitt ist nicht harmlos

Häufig wird zwischen Gartenabfällen und „natürlichem“ Pflanzenmaterial unterschieden. Doch auch ein vermeintlich harmloser Rasenschnitt gehört nicht in den Wald.

Eine dünne Schicht organischen Materials wird zwar vergleichsweise schnell zersetzt. Größere Mengen, die regelmäßig am selben Ort abgelagert werden, können dagegen die vorhandene Krautvegetation überdecken und lokal zu einer deutlichen Nährstoffanreicherung führen.

Hinzu kommt: Rasenschnitt stammt aus einem intensiv gepflegten Garten und damit aus einem völlig anderen Nährstoffkreislauf als die natürliche Waldvegetation. Was im Garten durch Düngung und Pflege erwünscht ist, kann im Wald zu einer Veränderung der Standortbedingungen führen.

„Organisch“ bedeutet daher nicht automatisch „ökologisch unbedenklich“.


Grünschnitt ist nicht gleich Waldrestholz

Ein häufiger Einwand lautet, dass schließlich auch im Wald Äste, Blätter und abgestorbene Pflanzenteile liegen bleiben. Tatsächlich gehören diese Materialien zum natürlichen Stoffkreislauf des jeweiligen Waldökosystems. Entscheidend sind jedoch ihre Herkunft und Zusammensetzung. Bei natürlichem Waldrestholz handelt es sich um Pflanzenmaterial, das aus dem jeweiligen Wald stammt und an dessen Standort entstanden ist. Gartenabfälle können dagegen aus einer Vielzahl von Pflanzenarten bestehen und zusätzlich Samen, Wurzelteile oder andere nicht standorttypische Bestandteile enthalten. Der Vergleich „Das verrottet doch sowieso“ greift deshalb zu kurz.


Und was sagt das Recht?

Neben den naturschutzfachlichen Auswirkungen ist die Ablagerung von Gartenabfällen im Wald auch rechtlich problematisch.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, dass Abfälle so behandelt und entsorgt werden, dass insbesondere Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Boden, Wasser, Natur und Landschaft nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Abfälle zur Beseitigung dürfen grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen abgelagert werden.

Darüber hinaus enthält das Bundesnaturschutzgesetz besondere Schutzvorschriften für bestimmte Biotope und verpflichtet zum allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen. Das Landeswaldgesetz stellt außerdem ausdrücklich die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sowie die Erhaltung des Naturhaushalts und der natürlichen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.


Wohin mit dem Grünschnitt?

Für Gartenabfälle gibt es im Landkreis Konstanz verschiedene Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung. Je nach Gemeinde stehen Grüngutsammelstellen, Wertstoffhöfe oder weitere Annahmestellen zur Verfügung. Auch die Kompostierung im eigenen Garten ist – sofern geeignet – eine sinnvolle Möglichkeit, organische Stoffe im eigenen Kreislauf zu halten.

Im Stadtgebiet Konstanz können Grünabfälle beispielsweise über die Grünabfallsammlung, die Biotonne beziehungsweise entsprechende Sammelangebote sowie die Wertstoffhöfe entsorgt werden. Auch der Landkreis bietet verschiedene Annahmemöglichkeiten für Grünabfälle an.

Damit wird aus dem vermeintlichen Abfall wieder ein sinnvoll nutzbarer Rohstoff – und der Wald bleibt von einer Belastung verschont, die dort nicht hingehört.


Unser Wald steht bereits unter erheblichem Anpassungsdruck

Die Frage der Grünschnittablagerung mag auf den ersten Blick wie ein kleines Problem wirken. Sie steht jedoch in einem größeren Zusammenhang.

Unsere Wälder befinden sich durch den Klimawandel bereits in einer schwierigen Anpassungsphase. Steigende Temperaturen, längere Trockenperioden, Hitze, Stürme und neue Schadorganismen setzen viele Waldbestände unter Druck. Gleichzeitig verändern sich die Standortbedingungen, an die sich die Waldökosysteme über lange Zeiträume angepasst haben.

Gerade deshalb kommt dem Erhalt möglichst stabiler und vielfältiger Waldökosysteme eine besondere Bedeutung zu. Der Wald braucht Raum, um sich an veränderte Bedingungen anzupassen – und er sollte nicht zusätzlich durch vermeidbare Belastungen beeinträchtigt werden.

Wer seinen Grünschnitt ordnungsgemäß entsorgt, leistet damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zum Schutz des Waldes. Es geht nicht nur darum, Müll aus dem Wald fernzuhalten. Es geht darum, natürliche Nährstoffkreisläufe, Lebensräume und die biologische Vielfalt zu erhalten und dem Wald die Möglichkeit zu geben, seine vielfältigen Funktionen auch in Zukunft zu erfüllen.

Denn was wir an zusätzlichen Belastungen vermeiden können, sollten wir dem Wald auch ersparen.

Quellen und weiterführende Informationen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (insbesondere §§ 15 und 28); Bundesnaturschutzgesetz (§§ 30 und 39); Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (§§ 1 und 22); LUBW – Informationen zu Bioabfällen und geschützten Lebensräumen; waldwissen.net – Informationen zu Grüngutablagerungen und Neophyten im Wald.