Umzug des Gewerbebetriebes

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Freigabevermerk

05.10.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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