Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) gehört zu den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union (EU) und zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
 
Die Gesamtstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ist in einem Programm beschrieben, welches für die neue Förderperiode 2021 bis 2027 von der Landesregierung Baden-Württemberg erarbeitet wird. Bis zur finalen Ausarbeitung des neuen Programms sind die bisherigen Inhalte relevant. Grundsätzlich können sich Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen um Fördermittel bewerben. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Gefördert werden Projekte, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen erhöhen und Armut sowie Diskriminierung bekämpfen. Dabei gewährt der ESF keine Vollfinanzierung, sondern beteiligt sich mit bis zu 40 % an den Gesamtkosten eines Vorhabens.
 
Das Ministerium für Soziales und Integration setzt den ESF in der Förderperiode 2021 bis 2027 regionalisiert und hierbei landkreisbezogen um. Auf regionaler Ebene erstellt im Landkreis Konstanz der ESF-Arbeitskreis jährlich eine Arbeitsmarktstrategie, in der Ziele, Zielgruppen und mögliche Handlungsansätze zur Beantragung von ESF-Mitteln benannt werden. Nach Eingang der gestellten Fördermittelanträge bewertet der Arbeitskreis diese in einem Rankingverfahren und leitet die Bewertungen an die bewilligende Verwaltungsbehörde weiter.
 
Weitere Informationen zur Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg sind unter www.esf-bw.de verfügbar. 

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Kontakt

Landratsamt Konstanz
Geschäftsstelle ESF
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Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

T. +49 7531 800-1605
Florian.Best@LRAKN.de