„Teilzeit – Alles was Recht ist“: Informationsbroschüre

mehrfach reihig angeordnete Uhren mit unterschiedlich angezeigten Uhrzeiten
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt in seiner Broschüre einen Überblick über die rechtlichen Bedingungen der Teilzeitarbeit und thematisiert damit unter anderem die Bereiche "Arbeitsrecht", "Arbeitsverhältnis", "Geringfügige Beschäftigung" sowie "Sozialversicherungsrecht".

„Auch berufliche Erstausbildungen sind in Teilzeit möglich.“ (BMAS (Hrsg., 2025): Teilzeit – Alles was Recht ist (2025), S. 19)
 Zum Thema Teilzeitausbildung besteht im Landkreis Konstanz die Netzwerkinitiative Teilzeitausbildung: https://www.lrakn.de/teilzeitausbildung/start.