
Fehlzeitenreduktion: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Instrument
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) gesetzlich geregelt. Betriebe müssen Beschäftigten ein BEM anbieten, wenn sie länger als 6 Wochen (auch unterbrochen) arbeitsunfähig waren, wobei die letzten zwölf Monate betrachtet werden. Über die Ziele und den Ablauf eines BEMs sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Beschäftigten informiert sein. Übergordnete Ziele sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vorbeugung und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Firmenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten bei Fragen und zur Umsetzung. Hier geht´s zu den regionalen Ansprechpersonen.
Die Initiative Gesund und Arbeit (iga) bietet eine Arbeitshilfe "Betriebliches Eingliederungsmanagement - Leistungen der Sozialversicherungsträger" an: Sie "zeigt individuelle Möglichkeiten zur Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb und der Betroffenen auf."
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juli 2025 zudem eine Broschüre zum Thema veröffentlicht, mit der sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren können, wenn sie länger erkrankt sind: „Schritt für Schritt zurück in den Job: Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen“
