Entwicklung Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung für das Programmjahr 2026 veröffentlicht

grüne Wiese und blauer Himmel
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Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die ELR- Programmausschreibung für das Programmjahr 2026 veröffentlicht.

Folgende wichtige Änderungen zu den Vorjahren sind in der Ausschreibung enthalten:
· Der Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) ist von der Förderung ausgeschlossen.
· Beim Zweifamilienhaus hat jede Wohnung in Abgrenzung zum EFH mit Einliegerwohnung eine Mindestwohnfläche von >= 35 Quadratmetern (nach WoFLV) aufzuweisen. Jede Wohnung muss abgeschlossen sein und jeweils über ein Bad, eine Küche/Kochnische und einen allgemeinen Aufenthaltsraum zu verfügen.
· Heizkessel, die mit nicht erneuerbaren fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind grundsätzlich im ELR nicht mehr förderfähig. Die ELR – Formulare werden entsprechend angepasst.
· Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Umnutzung von (ehemaligen) kirchlichen Gebäuden zu beispielsweise Kultur- beziehungsweise Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Weitere Hinweise:
· Angemeldete Einzelprojekte sind im Programmjahr baulich zu beginnen.
· Abgabe der vollständigen ELR-Antragsunterlagen in die BITBW-Cloud bis spätestens 30. September 2025. Um eine gute Qualität der Anträge zu gewährleisten und uns als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde einen angemessenen Zeitraum für die Vorprüfung (Vollständigkeit, Plausibilität, ggf. Nachforderung von Unterlagen) einräumen zu können, wird darum gebeten, uns die Anträge bereits bis zum 9. September 2025 zur Verfügung zu stellen. Gerne können die Anträge auch schon vorher eingereicht werden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne wenden an:
· Dörte Gensow, T. +49 7531 800 1142, Doerte.Gensow@LRAKN.de
· Marguerite Danegger, T. +49 7531 800 1134, Marguerite.Danegger@LRAKN.de