Heizöltanks und Tankstellen

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) legen deshalb für Anlagen in denen Heizöl gelagert wird, Sicherheitsanforderungen und Prüfungen fest, deren Ziel es ist, ein Auslaufen von Heizöl und damit eine eventuelle Verunreinigung von Boden und Gewässer bzw. Grundwasser zu verhindern.

Es wird zwischen oberirdischen und unterirdischen Tankanlagen unterschieden.

Unterirdische Anlagen sind Anlagen, bei denen zumindest ein Anlagenteil unterirdisch ist;
unterirdisch sind Anlagenteile;

  • die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind oder
  • die nicht vollständig einsehbar in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, eingebettet sind.

Alle übrigen Anlagen sind oberirdische Anlagen.

Unterirdische Lagerbehälter müssen doppelwandig mit Leckanzeigesystem sein. Einwandige unterirdische Lagerbehälter sind nicht zulässig.
Oberirdische Lagerbehälter müssen entweder doppelwandig mit Leckanzeigesystem ausgeführt sein oder einwandig mit Auffangraum oder Auffangwanne.

Bei den durch die AwSV vorgeschriebenen Prüfungen von Heizöltankanlagen wird nach Lagerort (oberirdisch, unterirdisch / in oder außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten) und der Lagermenge unterschieden. Näheres über den Betrieb und die vorgeschriebenen Prüfungen von Heizöltankanlagen sowie die Heizöllagerung in Überschwemmungs- und Risikogebieten finden Sie in den Faltblättern Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung  des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und  Heizöllagerung in Überschwemmungs- und Risikogebieten (PDF / 2,9 MB) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Die Prüfungen dürfen nur von Sachverständigen nach AwSV durchgeführt werden.

Liste von Sachverständigen nach AwSV

Sachverständigenorganisation Telefon E-Mail
AGU-TSO e.V. Anlagenprüforganisation
Gewässerschutz-Umwelttechnik
Dipl. Ing. (FH) Thomas Delbrügge
Hasenweidweg 21a, 88131 Lindau/
Werner-von-Siemens-Str. 14
78224 Singen
+49 8000  977 577  info@tankgutachter.de
DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Singen
Josef-Schüttler-Str. 1
78224 Singen
+49 7731  83 04-0 singen.industrie@dekra.com
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
+49 711  97676-0 info@gtue.de
IBQ – Institut für Baustoff-Qualitätssicherung GmbH
Vertragspartner der GTÜ
Dr. Martin Haberl
Dipl. Ing. (FH) Thorsten Niemeyer
Erich-Herion-Straße 1
70736 Fellbach
+49 711  993288-0 info@ibq-institut.de
Perakus
Technische Sachverständigen-Organisation e.V.
Dipl.-Ing. (FH) Ralph-Michael Herbert
Unter Jennung 58
78532 Tuttlingen
+49 7461  90 80 283 tuttlingen@perakus.de
Sachverständigenorganisation SwS e.V.
Dipl.-Ing. Ulrich Lößner
79104 Freiburg 
+49 761  73736
+49 171  40 79 652
U.Loessner@sws-sv.de
TÜV Süd - Industrie Service GmbH
Laubwaldstr. 11, 78224 Singen
Rautbrühl 15, 88214 Ravensburg
+49 751  3695-33
+49 7731  8802-88
anlagensicherheit-ravensburg@tuvsud.com
Technische Sicherheit
Andreas Cordes Partner
der R+D Ingenieurleistungen GmbH
Im Vogelsang 10
70794 Filderstadt
+49 711  45 15 240
+49 172  72 06 346
ac07114515240@gmail.com
TOS Prüf GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Daniel Hanß
Am Kochenhof 10
70192 Stuttgart
+49 174  179 40 47 daniel.hanss@arcadis.com

Eine komplette Liste der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV kann über die Internetseite www.lanuv.nrw.de  aufgerufen werden.

Das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge Heizöl ist unverzüglich einer der folgenden Stellen zu melden:

  • Feuerwehr ,Tel.: 112
  • Polizeidienststelle, Tel.: 110
  • Landratsamt Konstanz, Tel.: 07531 800-0

Die an Tankstellen abgegebenen Treibstoffe (Benzin, Diesel) und Zusatzstoffe (AdBlue) sind wassergefährdend. Deshalb legen das WHG und die AwSV sowie die einschlägigen Technischen Regeln (z.B. TRwS 781) auch hier Sicherheitsanforderungen und Prüfungen fest. Tankstellen werden unterteilt in öffentliche Tankstellen, die allgemein zugänglich sind, und in Eigenverbrauchstankstellen ausschließlich für den Betriebsbedarf z.B. bei Speditionen, Bauunternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben usw.

Wasserwirtschaftliche Anforderungen werden neben den Lagerbehältern vor allem an die Befüllung der Lagertanks, die Abgabeeinrichtungen, die Betankungsflächen und die Entwässerung der Betankungsflächen gestellt.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

Bei rechtlichen Fragen:  
T. +49 7531 800-1234
F. +49 7531 800-1239
Wasserrecht@LRAKN.de   

Bei technischen Fragen:
T. +49 7531 800-1269
F. +49 7531 800-1239
Wasserwirtschaft@LRAKN.de

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Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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