Verfahrensablauf zum digitalen Bauantrag

Sie können seit den 01.01.2023 den Bauantrag digital beim Landratsamt Konstanz einreichen.
Hierzu können Sie folgenden Link zu unserem Virtuellen Bauamt nutzen:

Virtuelles Bauamt

Sofern Sie das Virtuelle Bauamt bisher noch nicht genutzt haben, werden zunächst zur Seite der Service-BW geführt. Dort müssen Sie einen Benutzer-Konto anlegen und sich anschließend bei der Service-BW anmelden.
 
Im nächsten Schritt gelangen Sie bereits in das Virtuelle Bauamt. Dort müssen Sie sich ebenfalls registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, um das Virtuelle Bauamt nutzen zu können.
 
Sobald Sie im Virtuellen Bauamt registriert sind, können für Ihr Bauvorhaben einen „Projektraum“ erstellen. Der Projektraum dient nur diesem einen Bauantragsverfahren. Für weitere Bauantragsverfahren sind jeweils neue Projekträume zu erstellen.
 
In diesem Projektraum wird dann das gesamte Bauantragsverfahren abgebildet. Sie erstellen in diesem Projektraum den Bauantrag und können dort die Anlagen ablegen und dem Antrag anfügen. Zudem sind Sie in der Lage weitere beteiligte Personen hinzuzufügen.
 
Der Verfahrensablauf (Versand von Dokumenten und Mails) wird dann in diesem Projektraum übersichtlich dargestellt.
 
Bei der Nutzung des Virtuellen Bauamtes müssen Sie zukünftig keinen Bauantrag bei der Gemeinde stellen. Die Gemeinde wird bei der Freigabe und Übersendung Ihres Bauantrags an die Baurechtsbehörde, zeitgleich über den Bauantrag informiert und bekommt lesenden Zugriff auf den Bauantrag.
 
Die Gemeinde prüft anschließend innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird, an. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.
 
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
 
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
 
Eine öffentlich-rechtliche Bauabnahme erfolgt nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.
 
Hinweis:
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb genommen werden.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1432
F. +49 7531 800-1403
Baurecht@LRAKN.de

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Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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