
Beantragung der Sportfischerkarten und Jagdscheine
Ausgabe der Sportfischerkarten beginnt am 15. Dezember 2025. Jagdscheine für das Jahr 2025/26 sollten aufgrund längerer Bearbeitungszeiten frühzeitig beantragt werden.
Sportfischerkarten
Die Ausgabe der Sportfischerkarten beginnt am 15. Dezember 2025. Die Sportfischerkarte kann vor Ort, per Post oder per E-Mail (bei Erstanträgen und fehlender Verlängerungsmöglichkeit unter Ordnungsamt@LRAKN.de) beantragt werden.
Jagdscheine
Aufgrund einer Änderung im Bundesjagdgesetz sowie einer Vielzahl von Anfragen beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell in der Regel zwei Monate. Dies gilt bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen und bei Angabe einer Kontaktadresse. Es wird daher empfohlen, Jagdscheine für das Jahr 2025/26 frühzeitig und mit vollständigen Unterlagen zu beantragen – vor Ort, per Post oder per E-Mail (Ordnungsamt@LRAKN.de).
Erforderliche Unterlagen bei einem Verlängerungsantrag:
- •Bisheriger Jagdschein,
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsschutz mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden – Zeitraum der beantragten Jagdjahre muss abgedeckt sein (2026 bis 2029)),
- Ein aktuelles Lichtbild, sofern in dem bisherigen Jagdscheinheft keine Verlängerungsmöglichkeit mehr besteht.
Die Jagd- und Fischereibehörde ist für die Beantragung der Sportfischerkar¬ten sowie der Jagdscheine von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Anträge und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen gibt es unter Jagd und Fischerei | Landkreis Konstanz.
