
Kulturförderung des Landkreises Konstanz – nächste Antragsfrist läuft
Um die Vielfalt und Dynamik des öffentlichen Kulturlebens im Landkreis zu fördern, vergibt der Landkreis Konstanz zwei Mal im Jahr projektbezogene Förderzuschüsse. In diesem Rahmen werden Projekte aus den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäologie, Denkmalpflege, Brauchtum und Jugendbildung unterstützt. In der laufenden Antragsfrist können noch bis 4. Juli 2025 Anträge auf Kleinförderung für das laufende Jahr und die ersten Monate des kommenden Jahres eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Gemeindeverwaltungen, gemeinnützige Vereine und Institutionen. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Gefördert werden insbesondere Initiativen und Projekte, die sich im Sinne der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land die Bereicherung des Kulturlebens im ländlichen Raum zum Ziel setzen, sowie Vorhaben, die das kulturelle Angebot für jugendliche Zielgruppen erweitern möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Projekt eindeutig über die einzelne Gemeinde hinausweist und den ganzen Landkreis oder zumindest einen größeren Teil in den Blick nimmt.
Insbesondere Vereine sind aufgerufen, sich mit einer konkreten Projektidee um eine Förderung zu bewerben. Solche Projekte können herkömmliche Formate wie Kunstprojekte, Konzerte, Ausstellungen oder Publikationen, aber auch neue, innovative Vorhaben und Vermittlungsformate umfassen.
Anträge können ab sofort beim Amt für Geschichte und Kultur eingereicht werden. Für weitere Fragen können sich Interessierte per E-Mail an Kreisarchiv@LRAKN.de wenden.
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