
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Verpflichtung versus Verankerung in Betrieben
Seit 20 Jahren gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Es verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Warum? Mit dem BEM soll die Arbeitsfähigkeit Betroffener gesichert und der Arbeitsplatz erhalten werden. Eine Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt, dass die Verankerung des BEM in Betrieben über die Jahre angestiegen ist, allerdings „noch immer […] fast die Hälfte der potentiell berechtigten Beschäftigten kein BEM-Angebot [erhält].“
Unter anderem bietet die Firmenberatung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Unternehmen eine Beratung bei Fragen und zur Umsetzung. Hier geht´s zu den regionalen Ansprechpersonen. Zudem gibt es hier ein Informationsbroschüre zum BEM.
Auch seitens der Initiative Gesund und Arbeit (iga) gibt es eine Arbeitshilfe "Betriebliches Eingliederungsmanagement - Leistungen der Sozialversicherungsträger".
