Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz

Schriftzug Amtliche Bekanntmachung als Schild dargestellt.

Das Landratsamt Konstanz hat mit einer Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2025 die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz bis einschließlich 30. September 2025 untersagt.

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie be­einträchtigt und Fische, Kleinlebewesen sowie Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

Da die Wetter­prognose sehr hohe Temperaturen und keine ausreichenden Niederschläge erwarten lässt, untersagt das Landratsamt Konstanz zum Schutz des Ökosystems per Allgemein­verfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Hiervon ausgenommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 30. September 2025. Die Allgemeinverfügung lässt Anträge auf Ausnahmen zu.

Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, also auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße können als Ordnungs­widrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine Verlängerung prüfen. Sollte eine signifikante Entspannung der Situation eintreten, wird über eine vorzeitige Aufhebung des Verbots entschieden.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen eingesehen werden.