Bericht aus dem Technischen und Umweltausschuss

Bildnachweis: Landratsamt Konstanz

Am Montag, 30. Juni 2025, tagte der Technische und Umweltausschuss des Landkreises Konstanz. In diesem ging es unter anderem um Finanzierungsvereinbarung Leistungsphasen 3 und 4 der Bodenseegürtelbahn, Tarifanpassung ab 2026 beim Verkehrsverbund Hegau-Bodensee sowie der Fortführung des Öffentlichen Verkehrs im Bodenseeraum als 4Länder Mobil GmbH.

Finanzierungsvereinbarung Leistungsphasen 3 und 4 der Bodenseegürtelbahn (TOP 1, Drucksache-Nr.: 2025/137)
Der Landkreis Konstanz hat sich bislang an den Planungskosten der Leis­tungsphasen (LPh) 1 und 2 — Grundlagenermittlung und Kosten­schätzung — für den Ausbau und die Elektrifizierung der Bodensee gürtelbahn betei­ligt. Nach längeren Verhandlungen hat das Land den Landkreisen nun ein Angebot für die Finanzierung des gesamten weiteren Projektes vorgelegt. Damit sollen die Landkreise gegenüber der bisherigen Finanzierungssyste­matik deutlich entlastet werden. Das Land bietet an, 50 Prozent aller nicht vom Bund getragenen Projektkosten sowie 100 Prozent aller nicht vom Bund getragenen Elektrifizierungskosten zu übernehmen. So müssten die Landkreise auf Basis der aktuellen Kosten­schätzung anstatt rund 140 noch circa 80 Millionen Euro finanzieren. Auf den Landkreis Konstanz entfallen dabei rund 32 Millionen Euro. Auf dieser Grundlage kann nun der Vertrag über die LPh 3 und 4 mit der Deutschen Bahn, dem Bodenseekreis und dem Land Baden-Württemberg geschlossen werden.

Beschlussvorschlag (einstimmig)
1. Der Vertreter des Landkreises Konstanz wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Finanzierung der Planungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn für den SPNV“ mit dem DB Konzern, dem Bodenseekreis und dem Land Baden-Württemberg zu unterzeichnen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Jahre 2026 bis 2032 in den Haushalt einzustellen.
3. Der Inanspruchnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Teilhaushalt 5 in Höhe von 9.438.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über eine nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung aus dem Teilhaushalt 1.
 
Verkehrsverbund Hegau-Bodensee VHB; Tarifanpassung zum 1. Januar 2026 (TOP 2, Drucksache-Nr.: 2025/136)
Die jährliche Tarifanpassung im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) basiert auf einem vertraglich geregelten Modell, das aktuelle Kostenent­wicklungen berücksichtigt. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus ein Anpas­sungsbedarf von 6,8 Prozent, um den anhaltend hohen Kostendruck im Öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen. Die Erhöhung betrifft ausschließlich die Verbundtarife, da Preisvorgaben für das Deutschland­ticket und das Deutschlandticket-Jugend-BW verbindlich und nicht ver­handelbar sind.

Beschlussvorschlag (mehrheitliche Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen)
1. Die beabsichtigte Tariferhöhung des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB), die dieser im Rahmen seiner Tarifhoheit bei der Genehmigungsbehörde (Landkreis Konstanz) beantragen wird, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Landkreis leistet seinen Zuschuss an den Tarifverbund in Höhe des vereinbarten Betrages von 1.220.000 EUR/Jahr. Über diesen Betrag hinaus erstattet der Landkreis dem Verbund gemäß Beschluss des Kreistags vom 6. Juni 2011 die Mindererlöse für die Schülermonatskarte „light“. Der Anteil Verbundzuschuss des Landes nach dem ÖPNVG, seit 2024 ohne Anteil des Schienenpersonennahverkehrs, wird an den Verbund weitergeleitet.Eine weitere Bezuschussung zur Abdeckung von Mindererlösen erfolgt nicht.
 
 
ÖV Bodenseeraum; Fortführung als 4Länder Mobil GmbH (TOP 3, Drucksache-Nr.: 2025/138)
Angestoßen durch die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) gründeten die Akteure im öffentlichen Verkehr (ÖV) im Bodenseeraum zum 1. Januar 2023 die Geschäftsstelle ÖV Bodenseeraum. Die Geschäftsstelle verfolgt seither das Ziel, die Handelnden des ÖV in der Vierländerregion Bodensee besser zu vernetzen, die Ziele einer grenzenlosen ÖV-Mobilität in der Bo­denseeregion zu verankern und mit Leben füllen. Sie stösst hierzu Maßnah­men für Angebotskommunikation, Tarif, Vertrieb und Vermarktung an und setzt sie gemeinsam mit den beteiligten Partnern des öffentlichen Verkehrs um.

Die Geschäftsstelle wurde ursprünglich für eine Anfangszeit von drei Jahren gegründet. Diese Anfangsphase endet im Dezember 2025. Um die bisher erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können, soll die Kooperation nun als 4Länder Mobil GmbH (4LM) verstetigt werden. Beteiligen sollen sich das das Fürstentum Liechtenstein, die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau, das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Vorarlberg, Landkreise und Verkehrs- und Tarifverbünde sowie mehrere Verkehrsunternehmen.

Beschlussvorschlag (einstimmig)
Der Landkreis Konstanz wird Beteiligter mit Anteil an der Grundfinanzierung der neuen 4Länder Mobil GmbH.