Gemeinsam gegen Gewalt: Unterstützung für Mädchen und Frauen im Landkreis Konstanz

Petra Martin-Schweizer, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Konstanz; Bildnachweis: Landratsamt Konstanz

Regelmäßig lädt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Konstanz, Petra Martin-Schweizer, zum Runden Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Mädchen und Frauen ein. Fachkräfte aus Frauen- und Kinderschutzhäusern, Vertreter und Vertreterinnen des Polizeipräsidiums Konstanz, verschiedener Institutionen und des Landratsamtes kommen jedes Jahr zusammen, um sich zu vernetzen und über die aktuelle Entwicklung der Gewaltzahlen zu sprechen.

Die Dringlichkeit des Themas zeigen die stetig steigenden Fallzahlen von Partnerschaftsgewalt, was auch die Teilnehmenden betonten. Im Jahr 2024 wurden bundesweit etwa 171.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt registriert, knapp 80 Prozent der Opfer sind Frauen und Mädchen. Ebenfalls angestiegen sind die Zahlen bei Sexualstraftaten: 2024 gab es rund 53.500 weibliche Opfer, davon waren 50 Prozent minderjährig. Auch digitale Gewalt gewinnt an Bedeutung: Mit einem Anstieg von 6 Prozent gab es etwa 18.000 weibliche Opfer.

Beim jüngsten Treffen gab Dr. Marie-Luise Löffler, Bundessprecherin der Gleichstellungsbeauftragten und Bündnisrätin im Bündnis Istanbul-Konvention, Einblicke in die Entstehung und Eckpunkte des Gewalthilfegesetzes. Das Gesetz wurde Anfang 2025 als Bundesgesetz verabschiedet und ist seitdem in Kraft. Es dient dazu, den Schutz sowie die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen, insbesondere von Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, gesetzlich zu verankern. Das Gewalthilfegesetz begründet erstmals einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt. Zugleich verpflichtet es die Bundesländer, ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Netz entsprechender Schutz- und Beratungsstrukturen aufzubauen.

Gleichwohl bestehen weiterhin Defizite, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung sowie bestehender regionaler Ungleichheiten. Auch sind nicht alle Personengruppen ausreichend geschützt. So stoßen Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Frauen mit Behinderung oder Sprachbarrieren weiterhin auf Hindernisse. Präventiven Maßnahmen, wie zum Beispiel die Täterarbeit, finden im Gewalthilfesetz keine ausreichende Beachtung.

„Das Gesetz verbessert zwar die rechtliche Grundlage“, so Petra Martin-Schweizer, „doch bei der Finanzierung, Umsetzung und Prävention sind weiterhin Lücken, in denen die Kommunen gefragt sind.“

Darüber hinaus veranstaltet die Gleichstellungsbeauftrage weitere Aktionen, um das Thema Gewalt auch zum Internationalen Frauentag aufzugreifen: 

  • Am Freitag, 13. März, von 10 bis 12 Uhr informiert eine Online-Veranstaltung des Landkreises zum Thema „Stalking – wenn Angst zum Alltag wird“ mit polizeilichen Handlungstipps und Zeit für Austausch. 
  • Am Montag, 23. März, von 13 bis 17 Uhr findet in Singen ein Vortrag mit Workshop zu „Gewalt im Alter – Ein gefährlicher Irrtum!“ statt, der auf besondere Risikofaktoren älterer Frauen und die Anforderungen an Hilfesysteme eingeht.

Anmeldung und weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt es unter Gleichstellung@LRAKN.de oder 07531-800 4353.