Bericht aus dem Technischen und Umweltausschuss

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Am Montag, 22. September 2025, tagte der Technische und Umweltausschuss des Landkreises Konstanz. In diesem ging es unter anderem um die Fortschreibung des Bau- und Investitionsprogramms Straßen und Radwege.

Fortschreibung des Bau- und Investitionsprogramms Straßen und Radwege; Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen für den Haushalt 2026; Fahrzeug- und Gerätebeschaffung (TOP 4, Drucksache-Nr.: 2025/191).

Geplant sind umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur des Land-kreises. So ist der Ausbau der K6120 von der A98 bis Wiechs vorgesehen. An der K6132 sollen zwischen Tengen und Uttenhofen mehrere Abschnitte durch Hang- und Felssicherungen stabilisiert werden. Für die K6140 ist die Ortsdurchfahrt Büßlingen als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Tengen im Jahr 2026 eingeplant. Für Sanierungen an insgesamt vier Kreis-straßen stehen 1,14 Millionen Euro im Ergebnishaushalt bereit. Darüber hinaus ist eine Optimierung der Beschilderung des Kreisradnetzes vor-gesehen. Auch im Bereich Radwegebau gibt es konkrete Planungen: Für 2026 ist die Vergabe der Bauleistungen für den Neubau des Radwegs entlang der K6120 von Schlatt bis Volkertshausen vorgesehen. Beim Radwegneubau von Gailingen bis zur Landesgrenze Ramsen wurde bereits das Baurecht erlangt; die ausschreibungsreife Planung soll 2026 erstellt werden.

  1. Das Bau- und Investitionsprogramm Straßen 2026 - 2029 wird gemäß Vorschlagsliste beschlossen.
  2. Das Bau- und Investitionsprogramm Radwege 2026 - 2029 wird gemäß Vorschlagsliste beschlossen.
  3. Den geplanten Deckenerneuerungen 2026 - 2029 wird gemäß Vorschlagsliste zugestimmt.
  4. Der vorgesehenen Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2026 - 2029 wird gemäß Vorschlagsliste zugestimmt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 bis 4 aufgeführten Bau- und Investitionsmaßnahmen (Straßen, Radwege, Deckenerneuerungen, Fahrzeug- und Gerätebeschaffung) im Entwurf des Kreishaushalts 2026 zu veranschlagen.
  6. Die unter Ziffer 5 veranschlagten Beträge stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2026.

Weitere Informationen gibt es im Bürgerinformationssystem des Landratsamtes Konstanz.