Objektakquise für die Einrichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte
Die Unterbringungskapazitäten des Landkreises Konstanz sind absehbar ausgeschöpft und die eigenen Reserven aufgebraucht. Auch alle potentiellen ehemaligen Gemeinschaftsunterkünfte wurden bereits für die erneute Unterbringung reaktiviert bzw. überprüft. Bis Oktober besteht dennoch weiterhin ein großes Defizit an Unterbringungsplätzen. Das Landratsamt Konstanz sucht daher dringend neue geeignete Objekte zur Ertüchtigung weiterer Kapazitäten.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen können unter der Rubrik Sonderprojekte Asyl abgerufen werden.
Private Unterbringung
Ukrainische Geflüchtete, die bereits privat im Landkreis untergekommen sind und einwohnerrechtlich angemeldet sind, sollten bei Bedarf zuerst bei den Städten und Gemeinden nach Wohnraum fragen. Die Kontaktdaten sind unter diesem Text bei „Privater Wohnraum“ zu finden.
Falls über die Kommunen kein Wohnraum zur Verfügung steht, können die ukrainischen Geflüchteten in den Unterkünften des Landkreises untergebracht werden. Betroffene können sich an die Zentrale Rufnummer des Landkreises wenden: +49 7531 800-6000. Erreichbar ist die Nummer Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Informationen für Personen, die privat untergekommen sind und noch nicht einwohnerrechtlich angemeldet sind, stehen unter dem Punkt „Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises.“
Privater Wohnraum
Privater Wohnraum kann bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfragt oder gemeldet werden.
Die Meldung von Wohnraum sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Wo befindet sich die Wohnung?
- Wie viele Menschen können darin unterkommen?
- Wie lange steht die Unterkunft zur Verfügung?
- Welche Ausstattung?
- Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift
Kontaktdaten der Städte und Gemeinden:
Über das Projekt RAUMTEILER des Landes Baden-Württemberg kann ebenfalls Wohnraum gemeldet werden.
Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises
Ukrainische Geflüchtete, die direkt vor Ort ankommen und ein Bezug zu örtlichen Gegebenheiten haben, wie beispielsweise Freunde und Verwandte, können sich direkt an die Ausländerbehörden wenden. Die zuständige Ausländerbehörde ist unter dem Reiter „Aufenthaltsrecht für die Menschen aus der Ukraine“ zu finden.
Sofern kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, erfolgt die Unterbringung direkt durch die untere Aufnahmebehörde des Landkreises, ohne dass es zuvor einer Aufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung bedarf. Diese Personen müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen, dies soll zu Beginn der Unterbringung erfolgen.
Eine Direktaufnahme in den Unterkünften des Landkreises ist möglich für ukrainische Geflüchtete, die bereits privat im Landkreis untergekommen sind und noch nicht einwohnerrechtlich angemeldet sind. Weitere Infos unter der Zentralen Rufnummer +49 7531 800-6000. Erreichbar ist die Nummer Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Ist eine Unterbringung außerhalb der Hotline-Zeiten notwendig, können Geflüchtete aus der Ukraine direkt in folgenden Notunterkünften aufgenommen werden:
NU Konstanz, Claude-Dornier-Straße 7w, 78467 Konstanz
NU Arlen, Doktor-Fritz-Guth-Straße 24, 78239 Rielasingen-Worblingen
NU Gottmadingen, Hardstraße 1, 78244 Gottmadingen
Landeserstaufnahmeeinrichtungen
Für alle Menschen, die aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg kommen möchten und keine Verwandten, Freunde oder Bekannte im Landkreis Konstanz haben, sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen die erste Anlaufstelle.
Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg:
- Heidelberg
Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village
Grasweg
69124 Heidelberg - Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe - Sigmaringen
Binger Straße 28
72488 Sigmaringen
- Freiburg
Müllheimer Straße 7
79115 Freiburg
- Ellwangen
Georg-Elser-Straße 2
73479 Ellwangen