Ukraine-Krieg

In Folge stellen wir Ihnen verschiedene Informationen sowie Links zur Verfügung, welche Ihnen den Umgang mit Familien und (werdenden) Eltern, die im Zuge des Ukraine-Krieges nach Deutschland fliehen, erleichtern.

Allgemeine Informationen für den Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine

  • Ukraine | Landkreis Konstanz (lrakn.de)
    Das Amt für Migration und Integration des Landratsamtes Konstanz hat einen umfassenden Informationspool zum Ukraine-Krieg bereitgestellt. Von Themen wie dem Aufenthalts- und Asylrecht sowie der Unterbringung von Menschen über das Impfen und die Integration bis hin zu Sozialleistungen und Spenden können sich Geflüchtete sowie Fachkräfte informieren.
  • www.bmi.bund.de/ukraine 
    Aktuelle Informationen zu Regelungen zum Aufenthaltsstatus für ukrainische Flüchtlinge zusammengefasst, dazu zählen auch Hinweise zu Krankenversicherungsschutz, medizinische Versorgung u.a. Am 3. März 2022 haben sich die europäischen Innenministerinnen und Innenminister auf eine rasche und vereinfachte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in allen EU-Staaten verständigt. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten so einen vorübergehenden Schutz in der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine bspw. mit einem Daueraufenthaltsrecht gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen. Die erforderlichen Umsetzungsregelungen im deutschen Recht werden derzeit erarbeitet. (siehe auch: Factsheet_Ukraine_bmi (PDF / 254 KB))
  • BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
    Ukraine (handbookgermany.de)
    Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge und „Handbookgermany“ haben die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland in Form eines FAQs zusammengefasst und in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch sowie Englisch zugänglich gemacht.
  • germany4ukraine
    Informationen zu Hilfsangeboten, Unterkünften oder ärztliche Versorgung in Deutschland können von Geflüchteten in verschiedenen Sprachen auf dem Hilfeportal  Germany4ukraine.de des Bundesinnenministeriums eingesehen werden.

Unterstützung für Schwangere

Schwangere Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und aufgrund ihrer Notlage einen Antrag auf Unterstützungsleistungen stellen, erfüllen grundsätzlich die Antragsvoraussetzung des "ständigen Aufenthalts" in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorlage des (in aller Regel) Ukrainischen Passes mit dem entsprechenden EU-Einreisestempel im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den Schwangerschaftsberatungsstellen ist ausreichend. Hierüber können die Mütter unkompliziert und schnell Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beispielsweise für eine Erstausstattung erhalten.

Informationsblatt der Stiftung in ukrainischer Sprache: Федеральний фонд «Мати і дитина» (bundesstiftung-mutter-und-kind.de)

Unterstützung für Familien allgemein

Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine im Kontext des Corona-Virus

BZgA: NEU: BZgA-Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache zum Schutz vor dem Coronavirus
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung für nach Deutschland geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests auf das Coronavirus und zu Hygienemaßnahmen in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Diese sind anschaulich aufbereitet in Form von Merkblättern und Infografiken und sind über den obigen Link einzusehen sowie herunterzuladen.