
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich der Erklärung
Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie gilt nicht für Inhalte, die von Dritten (zum Beispiel eingebettete Karten, Videos oder externe Dokumente) bereitgestellt werden oder für verlinkte externe Webseiten außerhalb des Einflussbereichs des Landratsamts Konstanz.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die mobile Anwendung ist nicht mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Hinweis zu zukünftigen Verbesserungen
Alle bestehenden Barrieren, die nicht kurzfristig behoben werden können, werden im Rahmen des umfassenden Relaunchs der Website (geplant für Januar 2027) vollständig beseitigt. Bis dahin steht Ihnen die Kontaktstelle für Unterstützung zur Verfügung.
Die Punkte Kontrastmangel, fehlende oder irreführende Seitentitel und Linkzwecke werden voraussichtlich bis 30. September 2025 behoben sein.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das Landratsamt Konstanz bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Unser Ziel ist, die Informationen auf www.LRAKN.de soweit als möglich barrierefrei zu gestalten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Webseite
- Inhalte, die keine Texte sind, wie zum Beispiel Grafiken und Bilder, müssen mit einem Alternativtext versehen sein. Diese Anforderung ist nicht vollständig gewährleistet.
- Die Anforderungen an das Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrund sind nicht erfüllt
- Die zur Verfügung gestellten Sprunglinks funktionieren und/oder sind nicht sinnvoll eingesetzt
- Seitentitel der Webseite oder von Dokumenten fehlen, sind irreführend oder nicht ausreichend beschreibend
- Die Anforderungen an Linkbeschreibungen sind nicht erfüllt
- Die Anforderungen an die verwendete Programmiersprache (Quellcode) ist nicht fehlerfrei
- Auf der Startseite der Webseite sind nicht alle Informationen in Leichter Sprache bereit gestellt
- Die Anforderung von barrierefreien Dokumenten (UA-konform) ist nicht erfüllt
- Die Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite ist unvollständig und nicht aktuell
Mobile Anwendung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Überarbeitung dieser Erklärung nach § 4 Absatz 2 wurde am 10. Juni 2025 begonnen und wird voraussichtlich am 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21. März 2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Adresse:
Landratsamt Konstanz
Abteilung
Name Nachname
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
T.
digitalisierung@lrakn.de
Bitte geben Sie bei Anfragen möglichst genau an, auf welchen Inhalt oder welche Funktion Sie sich beziehen. Dazu nennen Sie bitte die betroffene Seite und beschreiben das Problem möglichst genau. Wir bemühen uns, eine Lösung zu finden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere unter Rückmledung und Kontaktangaben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 123-39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Auffindbarkeit der Erklärung
Der Link zu dieser Erklärung befindet sich auf jeder Seite der Website am oberen rechten Rand unter der Bezeichnung Barrierefreiheit.