Lebensmittelüberwachung
Zentrale Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Außerdem soll der Verbraucher vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse bewahrt werden.
Um dies sicherzustellen, werden risikoorientiert jährlich ca. 3.000 Regel- und Verdachtskontrollen von Lebensmittelbetrieben wie z.B. Herstellern, Schlachtbetrieben, Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkten, Direktvermarktern, Imbissen sowie von Festveranstaltungen durchgeführt. Kontrolliert werden auch der Internethandel und die Hersteller von Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Zusätzlich werden pro Jahr ca. 1400 Proben als Planproben auf der Basis verschiedenster Überwachungsprogramme und als Verdachtsproben erhoben.
Überwacht wird hierbei die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen bei allen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Lebensmittel- bzw. Hautkontakt, wie z.B. Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck.
Auch die Eutergesundheit der Milchviehbestände im Landkreis sowie die Hygiene bei der Gewinnung, Behandlung und beim Inverkehrbringen von Milch und Milcherzeugnissen werden regelmäßig inspiziert und bewertet.
Treten lebensmittelbedingte Erkrankungen auf, wird das Referat Lebensmittelüberwachung gemeinsam mit dem Gesundheitsamt tätig, um die Ursache zu ermitteln und abzustellen