Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen
Das Referat Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen trifft Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen.
Ebenso fallen die Themen Einbürgerungen, Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen, Rechtsaufsicht über die Standesämter und öffentlich-rechtliche Namensänderungen in den Zuständigkeitsbereich dieses Referats.
Das Referat umfasst folgende Aufgabenbereiche: