Personenstandswesen
Das Landratsamt Konstanz hat als untere Verwaltungsbehörde die Aufsicht über die Standesämter des Landkreises Konstanz. Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Neben der Fachaufsicht und der beratenden Funktion im Personenstandsrecht werden weitere Aufgaben wahrgenommen. Darunter zum Beispiel:
- Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren für inländische Personenstandsurkunden
- Prüfung vorlagepflichtiger Sachverhalte (insbesondere, wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berührt ist)
- Prüfung der Standesämter
- Prüfung von Namensänderungsanträgen (bei Wohnort in einer der großen Kreisstädte Konstanz, Singen, Radolfzell oder der Verwaltungsgemeinschaft Stockach ist das dortige Standesamt zuständig)
Hauptaufgabe der Standesamtsaufsicht ist die fachliche und rechtliche Beratung der Standesämter der Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz. Diese beraten die Bürger bei Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalls. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen immer zunächst an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt.
Weitere Informationen
Neues Namensrecht seit dem 1. Mai 2025:
- Broschüre zum Namensrecht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)