Abfallwirtschaftsbetrieb / Verwaltung
Die Betriebs- und Personalführung sowie Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit nicht der Kreistag oder Betriebsausschuss zuständig sind, erfolgt durch die Betriebsleitung. Hierzu gehören auch die Ausarbeitung von Grundsatzentscheidungen im Abfallbereich und die Zusammenarbeit / Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.
Aufgaben:
- Abfallwirtschafts- und Entsorgungskonzepte
- Delegationsvereinbarung Städte und Gemeinden
- Abfallwirtschaftssatzung
- Systemabstimmungen Rücknahmesysteme
- Verbringung von Siedlungsabfällen nach CH, Notifizierungs- und Zollverfahren
- Abfallberatung / Öffentlichkeitsarbeit
- Antrags-/Genehmigungsverfahren Entsorgungsanlagen
- Beschaffungen und öffentliche Ausschreibungen
- Vertragsabwicklungen / Vertragswesen
- Tourenplanung Problemstoffsammlung
- Wirtschafts- und Finanzplan, Jahresabschluss
- Kalkulation Abfallgebühren
- Finanzwesen / Finanzbuchhaltung
- Controlling, Statistik und Abfallbilanz
Informationen:
Abfallwirtschaftskonzept Landkreis Konstanz
Konzeption der Abfallwirtschaft im Landkreis Konstanz