Elternkonsensberatung
Die Elternkonsensberatung kann bei familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerechts- und Umgangsfragen angeordnet oder empfohlen werden und hat die Form eines Vermittlungs- oder Mediationsprozesses.
In verpflichtenden Gesprächen sollen Eltern befähigt werden, sinnvolle, funktionierende sowie dem Kindeswohl entsprechende Lösungen zu erarbeiten und trotz Trennung weiterhin gemeinsam Eltern für ihre Kinder zu sein.
Der Vermittlungsprozess kann nur gelingen, wenn die Eltern während des Beratungsprozesses die Arbeit ihrer Anwälte ruhen lassen. Hierzu verpflichten sie sich im Anhörungstermin vor Beginn der Beratung durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Elternkonsensberatung. Zudem entbinden die Eltern alle Verfahrensbeteiligten wechselseitig von der Schweigepflicht.
Die Beratung wird durch ein Beratertandem, meist bestehend aus einem Mann und einer Frau, moderiert. Es ist der Neutralität verpflichtet und fungiert weder als Schiedsrichter noch ist es seine Aufgabe, herauszufinden, welcher der beiden Elternteile „Recht hat“. Vielmehr geht es darum, die Eltern darin zu unterstützen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, mit der es allen Familienmitgliedern gut geht, sowohl den Kindern als auch den beiden getrennt lebenden Elternteilen.
Darüber hinaus kann das Beratertandem die Eltern auch zu Einzelgesprächen einladen, wenn es für den Vermittlungsprozess dienlich erscheint. In Form von Einzelterminen können auch Kinder in den Prozess einbezogen werden. Hierbei ist wichtig, dass keines der Elternteile Loyalitätsdruck auf die Kinder ausübt – weder bewusst noch unbewusst.
- einander Respekt und Toleranz entgegenzubringen
- sich gegenseitig zuzuhören und einander ausreden zu lassen
- Drohungen, Beleidigungen und Einschüchterungen während der Gespräche und zwischen den Gesprächen zu unterlassen
- die Kinder nicht gegen den jeweils anderen Elternteil zu beeinflussen
- Termine möglich zu machen und einzuhalten
- bei Verhinderung den jeweils anderen Elternteil und das Beratertandem rechtzeitig zu informieren und
- für die Dauer des Beratungsprozesses keine Rechtsanwälte in Sorgerechts- und/oder Umgangsrechtsfragen einzuschalten
Alle wichtigen Themen werden in die Gespräche eingebracht und dort besprochen, weshalb wir die Eltern bitten, zwischen den Terminen auf inhaltliche Telefonate mit und E-Mails an das Beratertandem zu verzichten.
Die Vermittlungsgespräche ersetzen nicht die rechtsanwaltliche Beratung in Scheidungs-, Unterhalts- und Vermögensfragen.