Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiterscheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Im Landkreis Konstanz benötigen derzeit über 3.800 Menschen eine gesetzliche Betreuung, wobei eine große Anzahl von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern übernommen wird. Die Zahl der unterstützungsbedürftigen Menschen nimmt kontinuierlich zu. Daher sucht die Betreuungsbehörde des Kreises Betreuerinnen und Betreuer, die sich beruflich gerne sozial engagieren möchten und die notwendige Fachlichkeit für diese selbständige Tätigkeit mitbringen.
Das Aufgabengebiet umfasst die rechtliche Vertretung der betreuten Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder dementieller Erkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbständig besorgen können. Sie erfolgt in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Im Vordergrund stehen das Wohl des Betroffenen und dessen Wünsche. Für die Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer sind Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken, geistig und seelisch behinderten Menschen von Vorteil. Darüber hinaus sind rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse insbesondere im Sozialrecht und Betreuungsrecht in der täglichen Praxis vonnöten.
Gesucht werden insbesondere Personen mit beruflicher Qualifikation in den Bereichen Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Betriebswirtschaft, Jura, Psychologie oder andere Fachkräfte mit vergleichbarem Abschluss bzw. Ausbildung. Die Bereitschaft zur Fortbildung wird erwartet. Einen Antrag auf Registrierung bei der Stammbehörde ((Wohn-)Sitz befindet sich im Landkreis Konstanz oder soll dort errichtet werden) richten Sie bitte zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen an das
Landratsamt Konstanz
- Betreuungsbehörde -
Scheffelstraße 15
78315 Radolfzell a.B.
oder an
Betreuungsbehoerde@LRAKN.de.
Die aussagekräftigen Unterlagen umfassen:
- Ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate sein soll
- Eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis https://www.vollstreckungsportal.de nach § 882b der ZPO, die nicht älter als drei Monate sein soll
- Eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist sowie ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde (z.B. Abschlusszeugnisse), Einzelheiten des Sachkundenachweises und eines etwaigen Sachkundelehrgangs werden noch im Rahmen einer Rechtsverordnung festgelegt.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 250.000 € pro Schadensfall (kann nachgereicht werden).
Das Auswahlverfahren erfolgt in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Betreuungsgericht. Für die Bestellung und die Aufsicht ist das Gericht zuständig. Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen.
Bei Fragen geben Ihnen die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde gerne telefonisch nähere Auskunft.
Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:
Frau Strittmatter
+49 7531 /800-2623
Herrn Jungk
+49 7531/800-2622.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer finden Sie auch unter:
Bundesverband der Berufsbetreuer e.V. www.bdb-ev.de
Bundesverband Freier Berufsbetreuer e.V. www.bvfbev.de