Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist zuständig für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten.
Aufgaben:
- Einrichtung und Ausstattung der Schulen sowie Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
- Schulentwicklungsplanung
- Aufstellung und Überwachung der Haushaltsplanung
- Finanzielle Ausstattung der Schulen in Form von Schulbudgets
- Anstellung des nicht lehrenden Personals wie Schulsekretariat, Betreuungskräfte, Küchenkräfte, Jugendberufsbegleiter und Schulsozialarbeiter
Eine Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern des Landratsamtes ist gegeben, beispielsweise mit dem Amt für Hochbau und Gebäudemanagement soweit es um die Ermittlung des Raumbedarfs einer Schule geht oder um die Unterhaltung der Schulgebäude.
Für die Anstellung der Lehrkräfte und für die Regelung des inneren Schulbetriebs wie beispielsweise Erstellung von Bildungsplänen ist das Land Baden-Württemberg zuständig.
Die Schulaufsicht über die Beruflichen Schulen liegt beim Regierungspräsidium Freiburg, die Schulaufsicht über die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Konstanz.