Gaststättenrecht/-erlaubnis
Wer alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an jedermann oder bestimmten Personengruppen verabreicht, benötigt eine Gaststättenerlaubnis (§§ 1, 2 Gaststättengesetz).
Wir erteilen Gaststättenerlaubnisse für Gaststätten in den Gemeinden/Städten Allensbach, Büsingen, Gaienhofen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen, Tengen und Volkertshausen sowie auf festanliegenden Schiffen.
Anträge können über die Gemeinde-/Stadtverwaltungen oder direkt beim Ordnungsamt gestellt werden.
Weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis finden Sie auf Service-BW.