Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
NEU: Für alle Erst- und Änderungsanträge, die ab dem 1. Mai 2025 gestellt werden, können Antragstellende den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Anträge im Schwerbehindertenrecht über folgendem Link online einsehen:
https://lrakn-antragstatus-versorgungsamt.de/
Für die Nutzung benötigen Sie:
- Ihr Aktenzeichen (Eingabe ohne Sonderzeichen)
- Vorname
- Nachname
- Bestätigung der Datenschutzerklärung
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Statusfeststellungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), besser bekannt unter dem Begriff Schwerbehindertenrecht.
Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner (Schwer-)Behinderung stellen. Die Antragsformulare liegen im Versorgungsamt aus, werden von uns zugesandt oder können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Je nach Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale können Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, Freifahrt im ÖPNV, Parkerleichterungen u.v.m. in Anspruch genommen werden.