Heimaufsicht
Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in unterstützenden Wohnformen wohnen, bedürfen einer besonderen Zuwendung und eines wirksamen Schutzes. Nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) ist es Aufgabe der Heimaufsicht, dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse dieser Menschen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohngemeinschaften beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus überprüft die Heimaufsicht, dass die angemessene Qualität und Pflege in den Einrichtungen sichergestellt sind.