Karies ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter! Um diese zu verhindern oder rechtzeitig zu erkennen, fördern die Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in unserem Landkreis Konstanz (AGJZ Konstanz) und das Gesundheitsamt die Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen.
Aktuell
Für die Grundschulen bieten wir eine Broschüre zur Förderung der Zahngesundheit und der Hygieneerziehung an. In dieser Broschüre sind Vorlagen zusammengestellt, die je nach Klassenstufe individuell genutzt und bearbeitet werden können. Diese finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege
Alle Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege sind kostenlos und werden vorrangig in Gruppen durchgeführt (Gruppenprophylaxe).
Bild: Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Kreis Konstanz
Fachfrauen der AGJZ
Die Fachfrauen der AGJZ kommen regelmäßig in die Kindertageseinrichtungen und Schulen, um mit den Kindern das korrekte Zähneputzen zu üben, über zahngesunde Ernährung aufzuklären und beraten Eltern, z.B. in Geburtsvorbereitungskursen, Eltern-Cafés und an Elternabenden, ebenso in den PEKiP- Gruppen und Krippeninformationsabenden.
Patenzahnärzte
Die Patenzahnärzte besuchen die Kindergärten und führen die Kinder behutsam an eine regelmäßige Kontrolle der Zähne heran. Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über das Untersuchungsergebnis ihrer Kinder. Die Teilnahme ist freiwillig.
Schulzahnärztin des Gesundheitsamts
Die Schulzahnärztin des Gesundheitsamts besucht alle Einschulungskinder im ersten oder zweiten Schuljahr, alle Kinder in sonderpädagogischen Einrichtungen, jährlich Klassen oder Gruppen, in denen es Hinweise auf ein höheres Kariesprofil gibt sowie stichprobenartig auch höhere Klassenstufen im Landkreis Konstanz. Sie klärt die Kinder über den Zahnwechsel, die Bedeutung der Zahnpflege und der Ernährung in diesem Zusammenhang auf und untersucht die Kinder anschließend. Die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist Pflicht.
Erziehungsberechtigte
Alle Erziehungsberechtigten erhalten ein Untersuchungsergebnis des Kindes in Briefform. So können sie bei einem beratungs- bzw. behandlungsbedürftigen Befund zeitnah bei einem Zahnarzt ihrer Wahl eine Untersuchung und ggf. eine Behandlung durchführen lassen. Die Ergebnisse der schulzahnärztichen Untersuchung werden anonymisiert mittels EDV statistisch aufbereitet, um ggf. gezielt weitere Maßnahmen zu ergreifen, welche die Mund- und Zahngesundheit verbessern.
Vortrag im Rahmen des 10-jährigen Jubiläums der Frühen Hilfen
Das Jahr 2023 war ein wichtiges Jahr für die Frühen Hilfen im Landkreis Konstanz: Das 10-jährige Jubiläum wurde gefeiert. Im Rahmen dessen bot auch das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit der regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit einen Onlinevortrag über die Kinderzahngesundheit am 20.09.2023 an. Das Thema war “ Zahnentwicklung“.
Zunächst erläuterte die Schulzahnärztin des Gesundheitsamtes die sich um die Zahngesundheit kümmernden Institutionen des Landkreises, des Landes und des Bundes. Im Anschluss wurde die Zahnentwicklung bis zum vollständigen Durchbruch aller Milchzähne vorgestellt. Auch wurde über das Entstehen und die Zahnerkrankung Karies berichtet, so wurde auf die Fragen eingegangen: Warum sind Milchzähne so wichtig? Warum sind Milchzähne so viel empfindlicher als bleibende Zähne? Im Rahmen der Zahngesundheit wurde dann auf die 4 Säulen der Zahngesundheit eingegangen:
1. Zähneputzen 2. Kariesprophylaxe mit Fluoriden 3. Zahnarztbesuch 4. und die Ernährung.
Das Thema Zahnpflege wurde dann vom Team der regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit im Anschluss an diesen theoretischen Vortrag praktisch geübt. Mit Kroki, dem Zahnputzmaskottchen der Arbeitsgemeinschaft, das jedes Kind kennt, wurde das richtige Zähneputzen vorgestellt. Außerdem wurden wichtige Impulse und Ideen rund um die Zahnpflege, Ernährung und den Umgang mit z. B. dem Schnuller gegeben.
Rechtsgrundlage der Untersuchungen der Kinder ist: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, (Gesundheitsdienstgesetz, ÖGDG-BW), § 8 Kinder- und Jugend-, Zahngesundheit, Verordnungsermächtigung und das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) § 91 Schulgesundheitspflege.
Zahnprophylaxe zu Hause
Versuchen Sie, sich und Ihre Kinder bewusst zu ernähren, setzen Sie zuckerhaltige Getränke und Speisen nur sparsam ein
Putzen Sie und ihre Kinder regelmäßig die Zähne nach dem Essen
Verwenden Sie Zahnbürste, Zahnpaste und Zahnseide
Besuchen Sie regelmäßig den Zahnarzt (Vorsorgeuntersuchen werde von der Krankenkasse bezahlt): 0. – 6. Lebensjahr: 1 Zahnarztbesuch pro Jahr 6. – 18. Lebensjahr: 2 Zahnarztbesuche pro Jahr
Nehmen Sie an den für Ihr Kind abgestimmten Vorsorgemaßnahmen (Individualprophylaxe) des Zahnarztes teil
Lassen Sie sich über Fluoridierungsmaßnahmen aufklären.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt zu den 4 Säulen der Zahngesundheit: Ernährung, altersgerechte Zahnpflege, Vorsorge und Fluoridierung beraten!