Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verschreiben. Für die Bescheinigung ist es aber entscheidend, in welches Land die Reise geht. Handelt es sich bei Ihrem Reiseziel um ein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens oder um einen Nicht-Schengen-Staat? Je nachdem benötigen Sie eine der beiden Vorlagen für die Bescheinigung.
Für jedes Betäubungsmittel (BtM) ist auch eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Eine beauftragte Person darf keine Betäubungsmittel für andere mitnehmen, da diese ausschließlich für den eigenen Bedarf sein müssen.
Wurde Ihnen im Ausland ein Betäubungsmittel verschrieben, dürfen Sie die für die Heimreise nach Deutschland benötigte Menge mitführen.
- Gültigkeitsdauer maximal 30 Tage
- Rechtzeitige Beglaubigung vor Antritt der Reise
- Richtiges Formular (Schengen oder Nicht-Schengen)?
- Gesonderte Bescheinigung für jedes BtM
- Nur für den eigenen Bedarf