Baurechtsbehörde
Die Untere Baurechtsbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Durchführung baurechtlicher Verfahren (Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren, Kenntnisgabeverfahren)
- Baukontrollen und baurechtliche Abnahmen von Bauvorhaben
- Vorbeugender Brandschutz einschließlich der Durchführung der Brandverhütungsschau
- Beseitigung bauordnungswidriger Zustände
- Schornsteinfegerwesen einschließlich der Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (schornsteinfegerwesen@LRAKN.de)
- Mitwirkung in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) als Genehmigungsbehörde sowie als Träger öffentlicher Belange
- Denkmalschutz
- Aufgaben nach den Energiegesetzen
- Beratungen im Rahmen der Wohnraumförderung
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz