
Finanzen und Recht
Mit einer Schwangerschaft und Geburt kommen immer auch neue Kosten auf Sie zu. Es gibt verschiedene finanzielle Familienleistungen, die Sie beantragen können.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag u.a.: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsleistungen ersetzen das bisherige Monatseinkommen der Frau fast vollständig, wenn sie während der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, z. B. während des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung) oder während eines Beschäftigungsverbotes. Ob Sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen haben, hängt zum einen von der Krankenversicherung und zum anderen von der Arbeitssituation ab. Für den Antrag auf Mutterschaftsleistungen benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem von Ihrer Frauenärztin bzw. Ihrem Frauenarzt frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bitte stellen Sie den Antrag mit dem Formular Ihrer Krankenkasse, sobald Sie die Bescheinigung erhalten.
Detailliertere Informationen zu den Mutterschaftsleistungen erhalten Sie unter www.familienportal.de.
Sie wünschen sich Beratung zum Thema Mutterschaftsleistungen oder brauchen Unterstützung bei der Antragsstellung? Wenden Sie sich an eine Schwangerenberatungsstelle.
Elternzeit und Elterngeld
Wenn Sie nach Geburt von ihrem laufenden Arbeitsvertrag pausieren wollen, um Ihr Kind zu betreuen, müssen Sie das sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber informieren. Näheres unter www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Weitere Infos und den Antrag erhalten Sie auch unter www.l-bank.de/elterngeld und bei der kostenlosen Hotline der L-Bank 0800 664 54 71.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Weitere Infos und den Antrag erhalten Sie auch unter www.arbeitsagentur.de.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen. Weitere Infos erhalten Sie auch unter www.familienportal.de Tipp: Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag oder andere Familienleistungen haben? Mit dem KiZ-Lotsen können Sie das in ein paar Klicks ermitteln.
Selbstständigkeit
Ob Sie als Selbstständige Mutterschaftsleistungen in Form von Mutterschaftsgeld erhalten, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Sie haben jedoch während der Mutterschutzfristen Anspruch auf das
vereinbarte Krankentagegeld, wenn Sie nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einen Tarif gewählt haben, bei der kein Krankentagegeld enthalten ist, haben Sie evtl. Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 EUR. Bitte wenden Sie sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes: www.bundesamtsozialesicherung.de.
Wenn Sie als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren Sie sich dort über ihren Anspruch auf Mutterschutzleistungen.
Unterstützung für Alleinerziehende
Schuldnerberatung
Rechtliche Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht mit Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen für Alleinerziehende zum Download:
Kontakt
Fachdienst Frühe Hilfen
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Str. 49
78315 Radolfzell
Isabel Wallner
T. +49 7531 800-2334
Anika Bock
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