Unternehmen

Ihr Unternehmen benötigt stets gut ausgebildete Fachkräfte, um erfolgreich zu sein und zu bleiben. Das Angebot einer Teilzeitausbildung kann der Schlüssel zu Erfolg sein; durch diese Arbeitsmarkchance erweitern Sie den Kreis an potenziellen an Bewerberinnen und Bewerber für ihren Betrieb deutlich; dadurch heben Sie sich von anderen Unternehmen am Arbeitsmarkt ab und zeigen soziales und familienfreundliches Engagement. Ein enormer Pluspunkt und nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil beim Wettlauf, um immer weniger Ausbildungssuchende.

Vorteile für Betriebe

  • Durch die Ausbildung in Teilzeit sichern und erweitern Sie Ihren Pool an Fachkräften. Es erschließt Ihnen neue Zielgruppen, schafft Wettbewerbsvorteile. Ihr Unternehmen zeigt sich als familien-freundliches Unternehmen mit sozialer Verantwortung.
  • Eine Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt, dass die Abbruchquoten geringer und die Ausbildungsergebnisse von Teilzeitauszubildenden im Vergleich zu Vollzeitauszubildenden oft besser sind.
  • Teilzeitauszubildende verfügen auf Grund der geleisteten Familienarbeit über ein hohes Maß an Lebenserfahrung, Reife und Kompetenz. Sie sind oft hochmotiviert, diese Chance, die sich ihnen bietet, zu nutzen.

Ausbildung in Teilzeit

  • verringert deutlich die Abbruchsquote im Vergleich zu Vollzeitauszubildenden - laut einer Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
  • kann bei Bedarf auch nachträglich aus einer bestehenden Vollzeitausbildung umgewandelt werden; so kann z.B. bei Schwangerschaft die Ausbildungsstelle erhalten bleiben und Ihnen geht die betriebliche Investition nicht verloren,
  • verringert aufgrund des geringeren Stundenumfangs (in der Regel 25 bis 30 Stunden) Ihre monatlich anfallenden Lohnkosten,
  • führt oftmals zu einer loyalen Bindung an das Unternehmen, da die Frauen und Männer meist älter, aufgrund von familiären Pflichten verantwortungsvoll und regional verwurzelt sind,
  • hat die gleichen Ausbildungsinhalte und endet mit den gleichen anerkannten Abschlüssen wie eine Ausbildung in Vollzeit.

Wissenswert für Personalverantwortliche

Die Kürzung der Arbeitszeit bezieht sich nur auf den betrieblichen Teil. Betrieb und Auszubildende vereinbaren die Dauer der Verkürzung.

Die Ausbildungsvergütung bei der Teilzeitausbildung reduziert sich entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit der Auszubildenden.
Auszubildende können staatliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung beantragen.
 
Unternehmen, die in Teilzeit ausbilden, unterliegen den gleichen Anforderungen wie Unternehmen, die Ausbildungsplätze in Vollzeit anbieten.  Ausbildungsinhalte müssen bei beiden Varianten im vollen Umfang vermittelt werden.
 
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Betrieb. Die Berufsschule wird in der Regel in Vollzeit besucht. Bei Wahlmöglichkeit der Berufsschulstunden empfiehlt es sich diese auf den Vormittag zu legen. Die Berufsschule sollte über die Teilzeitausbildung informiert werden.

Urlaubsansprüche in Tagen gerechnet entsprechen bei einer Teilzeitausbildung und bei einer 5-Tage Woche denen einer Vollzeitausbildung. Änderungen treten nur ein, wenn sich Betrieb und Auszubildende/r z. B. auf eine 4-Tage-Woche einigen. Dann ist der Urlaubsanspruch entsprechend zu reduzieren.

Auszubildende können auf unterschiedliche Weise durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit gefördert bzw. unterstützt werden.

Fragen beantworten gerne die Ansprechpersonen aus unserem lokalen Netzwerk vom Jobcenter Konstanz und die Agentur für Arbeit.