Was Sie ausserdem noch wissen sollten

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung bei der Teilzeitausbildung reduziert sich entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit der Auszubildenden.
Auszubildende können staatliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung beantragen.

Ausbildungsinhalte
Unternehmen, die in Teilzeit ausbilden, unterliegen den gleichen Anforderungen wie Unternehmen, die Ausbildungsplätze in Vollzeit anbieten.  Ausbildungsinhalte müssen bei beiden Varianten im vollen Umfang vermittelt werden.

Berufsschule
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Betrieb. Die Berufsschule wird in der Regel in Vollzeit besucht. Bei Wahlmöglichkeit der Berufsschulstunden empfiehlt es sich diese auf den Vormittag zu legen. Die Berufsschule sollte über die Teilzeitausbildung informiert werden.

Urlaubsanspruch
Urlaubsansprüche in Tagen gerechnet entsprechen bei einer Teilzeitausbildung und bei einer 5-Tage Woche denen einer Vollzeitausbildung. Änderungen treten nur ein, wenn sich Betrieb und Auszubildende/r z. B. auf eine 4-Tage-Woche einigen. Dann ist der Urlaubsanspruch entsprechend zu reduzieren.

Ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote
Auszubildende können auf unterschiedliche Weise durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit gefördert bzw. unterstützt werden.
Fragen beantworten gerne die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Landkreis Konstanz und der Agentur für Arbeit.