Ablauf einer Teilzeitausbildung – wie geht das?

Seit 01.01.2020 sind die Möglichkeiten zur Aufnahme einer Teilzeitausbildung erheblich flexibilisiert und auf andere Zielgruppen ausgeweitet worden. Es sind keine besonderen Bedingungen oder Voraussetzungen mehr erforderlich.

Die Kürzung der Ausbildungszeit bezieht sich nur auf den betrieblichen Teil. Sie darf 50% der Vollzeit-Ausbildungsdauer pro Tag oder pro Woche nicht unterschreiten. Betrieb und Auszubildende/r vereinbaren die Dauer der Verkürzung. 

Die Ausbildung verlängert sich entsprechend der vertraglich vereinbarten Kürzung der Tages-bzw. Wochenarbeitszeiten.