Finanzierung des Lebensunterhalts


Bei Aufnahme einer Teilzeitausbildung gibt es für die Auszubildenden oft Fragen zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes. 

Auszubildende dürfen jetzt ergänzend zu der Ausbildungsvergütung Arbeitslosengeld II beziehen.

Wer, wo, wie und wie viel Unterstützung erhält bzw. welche Behörde zuständig ist und wo welche Anträge gestellt werden können steht in folgenden Broschüren: