Ausbildungsinteressierte

Ausbildung in Teilzeit möglich machen!

Für wen ist eine Teilzeitausbildung geeignet?

  • Mütter und Väter mit Betreuungspflichten für Kinder
  • Personen, die nahe Angehörige pflegen
  • Menschen mit eingeschränkter Belastbarkeit aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen

Eine Vollzeitausbildung, die wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegetätigkeit naher Angehöriger unterbrochen wurde, kann in Teilzeit weitergeführt und abgeschlossen werden.
Es gibt keine Einschränkungen, wer eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren kann.

In welchen Ausbildungsberufen ist eine Teilzeitausbildung möglich?

Duale Ausbildung:

  • Jeder nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte Ausbildungsberuf, der in Betrieben ausgebildet wird, kann grundsätzlich auch in Teilzeit erlernt werden.
  • Eine Berufsausbildung in Teilzeit setzt lediglich voraus, dass ein ausbildungsberechtigter Betrieb bereit ist, eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen.
  • Die duale Ausbildung in Teilzeit findet wie bei einer Ausbildung in Vollzeit im Betrieb und in der Berufsschule statt.

Schulische Ausbildung:

  • Für Berufe, die schulisch ausgebildet werden, gelten andere Regelungen.
  • Welche Berufe schulisch und welche betrieblich ausgebildet werden, können Sie unter www.berufenet.arbeitsagentur.de oder im Heft „Infos zur Berufsausbildung“, das Sie im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Konstanz erhalten, nachlesen.

Wie lange dauert eine Teilzeitausbildung?

  • Die Dauer eines anerkannten Ausbildungsberufes ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Je nach Fachrichtung beträgt sie in der Regel 2, 3 bzw. 3,5 Jahre und steht im Ausbildungsvertrag. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt aber Abweichungen von diesen Regelausbildungszeiten zu.

    Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
    • Teilzeitausbildung mit Verkürzung der Ausbildungszeit: Es ist möglich die Ausbildungsdauer zu verkürzen, wenn das Erreichen des Ausbildungszieles und der Ausbildungsinhalte gesichert ist. Das kann auch durch die Veränderung der Tagesarbeitszeit geregelt werden.
  • Im Ausbildungsvertrag ist die jeweilige Teilzeitvereinbarung schriftlich festzuhalten.

Wie viele Stunden umfasst eine Ausbildung in Teilzeit?

  • Der Umfang der Ausbildungszeit muss mindestens 50% der Ausbildung in Vollzeit betragen.
  • Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Voraussetzungen und ist mit dem Betrieb abzustimmen.
  • Der Urlaubsanspruch entspricht anteilsmäßig bei einer Ausbildung in Vollzeit.

Wie ist es mit der Berufsschule?

  • Der Berufsschulunterricht wird normalerweise in Vollzeit besucht. Der Unterricht findet bei den meisten Berufen an ein oder zwei Tagen in der Woche statt, bei einigen Berufen auch als Blockunterricht.
  • Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern ist möglich. Dies ist vor Schuljahresbeginn mit der zuständigen Berufsschule abzuklären.
  • Es ist hilfreich, die Berufsschule gleich zu Beginn der Ausbildung darüber zu informieren, wenn eine Ausbildung in Teilzeit absolviert wird.
  • Bei schulischen Schwierigkeiten können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Wie kann der Lebensunterhalt während einer Teilzeitausbildung finanziert werden?

  • Der Ausbildungsbetrieb zahlt eine reduzierte Ausbildungsvergütung gemäß der wöchentlichen Ausbildungszeit im Betrieb.
  • Bei einer Erstausbildung kann bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ergänzend zur Ausbildungsvergütung beantragt werden.
  • Die Voraussetzungen für die Berufsbeihilfe und Ihre persönliche Berechnung können Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einsehen.
  • Ergänzend kann ein Antrag auf Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls BAB werden dann allerdings als Einkommen angerechnet.