Fleischhygiene

Die amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung und die Beurteilung der Genusstauglichkeit aller Schlachttiere gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Fleischhygiene. Dabei wird unter anderem auf sichtbare Zeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierkrankheiten).

Besondere Berücksichtigung findet hierbei auch der Schutz der Tiere während des Transports sowie vor und während der Schlachtung, um den Tieren unnötige Schmerzen, Stress und Leiden zu ersparen. Stichprobenartige Untersuchungen auf Arzneimittelrückstände, mikrobiologische Untersuchungen und die Trichinenuntersuchung sind ebenfalls Teil der amtlichen Untersuchung. Hinzu kommt die Durchführung von stichprobenartigen Untersuchungen auf TSE- (transmissible spongiforme Enzephalopathie) Erreger sowie die Überwachung des geordneten Umgangs mit Risikomaterialien (SRM) in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben. Auch Fleisch von erlegtem Wild wird regelmäßig beprobt, wobei unter anderem die radioaktive Belastung der Tiere überprüft wird.

Bei der Zulassung von Betrieben gemäß europäischem Lebensmittelrecht wirken die Mitarbeiter/innen des Referats mit. Die Registrierung für den innerstaatlichen Bereich ist ebenso wie die Durchführung von Hygienekontrollen in diesen Betrieben während des Schlachtens von Tieren, dem Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten und dem Befördern von Fleisch ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung eines effektiven vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

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