Informationen für Mieterinnen und Mieter

Mietvertrag

Ein Mietvertrag wird in Deutschland in der Regel in schriftlicher Form abgeschlossen. Er muss von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Im Vertrag werden der Mietgegenstand und die Mietkonditionen festgelegt:

  • Höhe der Mietkosten (Kaltmiete + Betriebskosten)
  • Höhe der Mietkaution 
  • Mietbeginn und Mietdauer 
  • Anzahl der Zimmer
  • Zahlungs- und Kündigungsfristen 
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen
  • weitere Regelungen (z.B. zur Hausordnung, Untervermietung, Belegungszahl)

und viele mehr.

Kündigungsrecht

Nach deutschem Recht gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen:

  • Für Mieterinnen und Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Steht im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist, kann die Mieterin oder der Mieter mit dieser Frist kündigen.

  • Für Vermieterinnen und Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen:
    • bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren: 3 Monate *
    • Mietverhältnis länger als 5 Jahre: 6 Monate *
    • Mietverhältnis länger als 8 Jahre: 9 Monate *
    • ab 10 Jahren Mietzeit: 12 Monate *

* mit Kündigungsgrund (z.B. bei Vertragsverletzung oder Eigenbedarf)


Die Kündigung muss:

  • spätestens am dritten Werktag eines Monats bei der Vermieterin oder dem Vermieter eingehen
  • schriftlich erfolgen
  • von allen Mietparteien unterzeichnet werden
  • von Mieterseite nicht begründet werden